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Häuser zum Wohlfühlen!
Cetin Bau Bauträgergesellschaft Loyer Weg 40 * 26180 Rastede Tel.: 04402-9840836 Email: info@cetin24.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bezüglich der zu vermittelnden Objekte ist die Firma Cetin Immobilien - nachstehend „Gesellschaft“ genannt - auf die Auskünfte der Verkäufer, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Angaben übernimmt die Gesellschaft keine Haftung. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die Objekte keine Gewähr übernehmen. Ebenso wird die Haftung für die Angaben der Eigentümer / Interessenten ausgeschlossen.
 

2. Alle Angebote, Mitteilungen und Unterlagen sind vom Interessenten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ferner ist dem Verkäufer / der Ineteressent nicht berechtigt, unter Ausschaltung der Gesellschaft Verbindungen zum Verkäufer / Interessenten herzustellen oder Objektbesichtigungen durchzuführen.
 

3. Der Gesellschaft ist unverzüglich, innerhalb von 3 Tagen, schriftlich mitzuteilen, wenn dem Interessenten das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt ist. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Vermittlung  der Gesellschaft als ursächlich für den Vertragsabschluß.
 

4. Kommt es aufgrund der Tätigkeit der Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Mietvertrages, hat die Gesellschaft gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung einer Provision. Die Provision entfällt bei eigenen Bauprojekten, Verkauf und Vermietung aus eigenem Bestand.
Kaufvertrag: Provision 5,95 % inkl. 19% MwSt. Verkauf im Auftrag.
Mietvertrag: Provision 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% MwSt. Vermietung im Auftrag.
Kaufvertrag: Provision entfällt. Bauprojekt bzw. eigener Bestand.
Mietvertrag: Provision entfällt. Eigener Bestand.
 

5. Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages entsteht der Honoraranspruch der Gesellschaft. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Interessent den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag bzw. Mietvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtwert des Vertrages. Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages zur Zahlung fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.
 

6. Die Gesellschaft ist berechtigt auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
 

7. Zwischenverkauf und Vermietung bleibt vorbehalten. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
 

8. Vermögenswerte, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen, nimmt die Gesellschaft nicht entgegen.
 

9. Vereinbarungen haben nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich getroffen worden sind. Teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht.